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Re: Weiterbildungsstudiengang (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Eine rechtliche Würdigung der Ablehnung kann letztlich nur ein spezialisierter Rechtsanwalt vornehmen.
Wenn Sie eine Gleichwohlerklärung abgeben und Ihr Arbeitgeber nicht nachgibt, kann es zu einer gerichtlichen Klärung kommen, ob die Ablehnung zu recht erfolgte. Sie sollten sich im Klaren sein, ob Sie dazu bereit sind. Eine rechtsanwaltliche Einschätzung kann Ihnen helfen, Ihre Chancen einzuschätzen.


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