Hallo,
im Programm eines Bildungsangebotes aus NRW sind explizit bestimmte Berufe als Zielgruppe genannt.
Dieses Seminar (und andere des Veranstalters) ist auch in NDS als BU anerkannt, jedoch ist diese Anerkennung eingeschränkt: "Die Anerkennungen gelten nur für Beschäftigte mit einem nachweisbaren beruflichen Bezug." Mit Verweis auf die im Programm genannte Zielgruppe.
Da ich im öffentlichen Dienst bin, gehe ich davon aus, dass sich meine Arbeitgeberin strikt nach schriftlich niedergelegtem richtet und ich keine Sondergenehmigung bekomme.
Meine Frage ist aber: Ist so etwas üblich, dass Genehmigungen derart beschränkt werden? oder liegt es speziell an den Bundesländern NRW/NDS?
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