Re: Übertragung Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Eher nicht. Das NRW-Gesetz kennt nur die Zusammenfassung der Ansprüche von 2 Jahren. Sie hätten also im letzten Jahr zwei zusammenhängende BUs à 5 Tagen nehmen können. Da Sie nur einen Bildungsurlaub genommen haben, ist der Restanspruch mit Jahresende erloschen. |
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