Hallo,
ich gehe einer Vollzeitbeschäftigung im kaufmännischen Bereich bei einer so genannten dot.com Firma nach und studiere nebenbei bei der FernUniversität Gesamthochschule in Hagen den Diplom II Studiengang Wirtschaftswissenschaften. Die nächsten 3 Klausuren des Grundstudiums muss ich im März an 2 Tagen absolvieren. Der Klausurbeginn ist 2x um 15:30 Uhr und 1x um 18:00 Uhr. Ich arbeite in Düsseldorf und habe auch als Klaurusort die Uni Düsseldorf gewählt. Ich habe gestern Urlaub eingereicht und die 2 Tage als Bildungsurlaub gekennzeichnet und meine Anmeldung zu den Klausuren angehängt. Der Personalchef fragte mich: Was ist überhaubt Bildungsurlaub? Darauf hin habe ich ihm die Gesetze zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politschen Weiterbildung von 1985 und 2000 zukommen lassen. Er hat mir unter den $5 Verfahren folgendes angestrichen. " Der Mitteilung sind die Unterlagen über die Bildungsveranstaltung beizufügen; dazu gehören der Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung sowie das Programm, aus dem sich die Zielgruppe, Lernziele und Lerninhalte sowie der zeitliche Ablauf der Veranstaltung ergeben."
Welche Nachweise muss ich erbringen? Reicht eine Anmeldebestätigung von der FU Hagen und die Vorlage meines Studentenausweises hierfür aus? Muss mein Arbeitgeber mich für den ganzen Tag freistellen oder muss ich morgens noch meine Arbeit verrichten? Greift hier überhaupt das Bildungsurlaubgesetz oder ein anderes?
Vielen Dank
Markus
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