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Re: Genehm.BU im Nov.04 wg. Krank.nicht gen.-Anspr.05?

Name:Bernhard Eul-Gombert

Wenn Sie krank werden, bleibt Ihr Anspruch bestehen, allerdings verfällt der Anspruch grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres - wenn Sie nicht einen Antrag auf Zusammenfassung zu einem 10-Tage-BU stellen - und zwar noch im alten Jahr. Siehe hierzu auch die Handreichung in den Infos.


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