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Re: BU Nachtarbeitnehmer erhält keine Freistellung

Name:Bernhard Eul-Gombert

Vielleicht finden Sie eine Antwort in den Informationen, die Sie auf unserer Website im Menü Infos finden - geben Sie dort "Niedersachsen" ein. Vor dem Einschalten des Arbeitsgerichts empfehle ich auch, den Betriebsrat zu kontaktieren, vielleicht könenn die Ihnen bei einem formlosen Widerspruch helfen.


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