Re: Zeitmanagement (Nordrhein-Westfalen) | ||
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die höchstrichterliche rechtsprecnung zu bruflichen und berufsnahen themen im bildungsurlaub sagt: es genügt, wenn der arbeitgeber einen kleinen und unter umständen ganz theoretischen minimalnutzen von dem seminar hat (klassisches beispiel: italienischkurs für eine krankenschwester, die vielleicht auch einmal italienische patienten hat ...). insofern müssten sie mit ihrem thema, das ja auf eine schlüsselqualifikation hinausläuft, auf der sicheren seite stehen. |
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