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Re: Zeitmanagement (Nordrhein-Westfalen)

Name:Norbert Reichling

die höchstrichterliche rechtsprecnung zu bruflichen und berufsnahen themen im bildungsurlaub sagt: es genügt, wenn der arbeitgeber einen kleinen und unter umständen ganz theoretischen minimalnutzen von dem seminar hat (klassisches beispiel: italienischkurs für eine krankenschwester, die vielleicht auch einmal italienische patienten hat ...). insofern müssten sie mit ihrem thema, das ja auf eine schlüsselqualifikation hinausläuft, auf der sicheren seite stehen.
viel erfolg!


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