Re: Bestimmung der Anzahl von Beschäftigten (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Im Gesetz ist von einer derartigen Umrechnung von Teilzeit- in Vollzeitkräfte nicht die Rede. Verlangen Sie eine begründete schriftlich Ablehnung Ihres Antrags - die können Sie dann ggf. durch einen Fachanwalt prüfen lassen. |
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