Hallo,
mein zuständiges Finanzamt erkennt die Kosten für einen anerkannten Bildungsurlaub nur zur Hälfe an.
Ist das Rechtens?
Das Bundesland hat die Anerkennung gewährt und der Arbeitgeber auch.
Kann da ein Finanzbeamter das einfach außer Kraft setzen?
Das fängt ja gut an!
Schöne Grüße
R. Müller
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