Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe gelesen, dass Werkstudenten keinen Anspruch auf Bildungsurlaub haben. Aber widerspricht das nicht der Tatsache, dass Werkstudenten Arbeitnehmer sind?
Vielen Dank im voraus für Ihre Erklärung.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Behrendt