Der Bildungsurlaubsanspruch entsteht i.d.R. erst nach einem halben Jahr in einem Unternehmen. Probezeit ist kein im NRW-Gesetz benannter Ablehnungsgrund - kann vom Arbeitgeber also nicht zur Zurückweisung Ihres Antrags angeführt werden.
Formal brauchen Sie also nicht um Kulanz bitten. Gleichzeitig kann es in der Probezeit ja sinnvoll sein, zurückhaltend aufzutreten - das hängt von der individuellen Situation ab. Eine informelle Anfrage beim Arbeitgeber, ob er Ihnen für den Besuch des Seminars freigibt, könnte eine diplomatische Lösung sein, die Ihnen - hoffentlich - den Weg zum Kurs eröffnet, ohne Risiken wegen der Probezeit einzugehen.
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