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Re: Bildungsurlaub während der Probezeit (Niedersachsen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Bildungsurlaub beschreibt einen Mindestanspruch, den sie als Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber haben. Den kann Ihnen niemand verweigern. Der Anspruch entsteht aber erst nach 6 Monaten, da hat der Arbeitgeber recht. Sie können mit dem Arbeitgeber darüber hinaus freiwillige Vereinbarungen treffen, da gibt es keine Begrenzung durch das Bildungsurlaubsgesetz. Das fällt dann unter "Vertragsfreiheit".
Wenn Sie eine freiwillige Zusage Ihres Arbeitgebers haben, können Sie sich also darauf berufen (wenn Sie Belge darüber haben). Tatsächlich können Sie Ihren Arbeitgeber ja darauf hinweisen, dass Sie Ihren Anspruch dann eben nach 6 Monaten nehmen - er hat also außer schlechter Stimmung nichts von einer Ablehnung.


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