Re: Bildungsurlaub vs. Seminare beim Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Das NRW-Bildungsurlaubsgesetz enthält einen Passus, der es Arbeitgebern erlaubt, 2 Tage des Bildungsurlaubsanspruchs durch von ihm vorgegebene Schulungen abzudecken. Das muss er aber klar so kommunizieren - spätestens, wenn Sie Ihren Antrag stellen. Dann hätten Sie nur noch 3 statt 5 Tagen selbstgewählten Bildungsurlaub (bezogen auf eine volle 5-Tage-Stelle) |
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