Hallo, ich habe folgende Frage,
mein (großer) Arbeitgeber bietet mir von sich aus die Finanzierung einer 22 tätigen Weiterbildung an, welche in meiner Arbeitszeit stattfinden wird, verteilt über ein bis drei Jahre. Wenn ich diese annehme binde ich mich 2 Jahre ans Haus und übe die Qualifikation dann im Haus regelmäßig an.
Habe ich in diesen Jahren zusätzlich Anspruch auf Bildungsurlaub? Ich beziehe diese Frage auf rechtlichen Anspruch, nicht auf moralischen.
Danke fürs Kümmern
Freundliche Grüße
Britta
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