Hallo Britta,
vielen Dank für Ihre Frage.
Zunächst möchten wir vorausschicken, dass wir von Bildungsurlaub.de ein reines Infoportal sind und Ihnen keine rechtsverbindliche Auskünfte erteilen können.
§ 2 Abs. 3 des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes (HBUG) besagt ausdrücklich, dass der Erholungsurlaub oder sonstige Freistellungen von der Arbeit nach anderen Rechtsvorschriften nicht durch den Bildungsurlaub berührt werden.
Für weitere Details würden wir Sie bitten, sich direkt an die zuständige Behörde zu wenden:
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Referat III7
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden
Tel.: (0611) 32 19 36 73
Fax: (0611) 3 27 19 46 85
Mail:[email protected]
|