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Re: Bildungsurlaub Rente beantragt (Niedersachsen)

Name:Simone Singer

Hallo Gudrun,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wir von Bildungsurlaub.de agieren nur als reines Infoportal und können Ihnen daher leider keine (arbeits-)rechtsverbindliche Auskunft geben.

Generell gilt: Wenn Sie keinen Arbeitgeber haben, hilft Ihnen der Anspruch auf Freistellung nicht. Personen ohne Anstellungsverhältnis – egal ob Sie selbstständig sind, studieren oder in Rente sind – haben somit keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Gleichwohl sind Sie als Teilnehmerin oder Teilnehmer bei den Seminaren praktisch immer willkommen.

In Ihrem Fall werden Sie ja auch während der Rente einer Tätigkeit nachgehen. Hier könnten Sie also weiterhin ganz normal Anspruch auf eine Freistellung in Form von Bildungsurlaub haben.

Wir würden Ihnen empfehlen, sich im Zweifelsfall anwaltlich beraten zu lassen.


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