Neuer Beitrag
Fortbildung während der regulären Arbeitszeit (Nordrhein-Westfalen)

Name:andreas

Hallo Forum,
wir stellen uns die Frage, ob eine vom Arbeitgeber organisierte, also gewünschte Inhouseschulung während der regulären Arbeitszeiten das Fortbildungskontingent der Mitarbeiter um die entsprechende Zeit reduziert oder ob das Fortbildungskontingent bzw. der Anspruch auf Bildungsurlaub davon unberührt bleibt.
Es geht konkret um die Mitarbeiter in Apotheken, für die der Bildungsurlaub über den Rahmentarifvertrag geregelt ist.

Macht es dabei einen Unterschied, ob es sich um eine verpflichtende Teilnahme oder eine freiwilliges Angebot handelt?

Vielen Dank.


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog