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Anrechnung Bildungsurlaub auf Urlaubsanspruch (Rheinland-Pfalz)

Name:Hanna

Ich habe bei meinem Arbeitgeber angefragt, eine Weiterbildungsmaßnahme durchführen zu dürfen. Dies würde er nur unter der Kondition erlauben, dass mir hierfür Urlaubstage abgezogen werden. Die Regelung in meinem Arbeitsvertrag sieht insofern zusätzlich zum gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Tagen, weitere 8 Tage Zusatzurlaub vor. Wäre eine Verrechnung hier zulässig?


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