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Re: Zweimal im gleichen Jahr Bildungurlaub (Hamburg)

Name:Simone Singer

Nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz kann jeder Arbeitnehmer innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen beanspruchen. Die Dauer beträgt zehn Arbeitstage.

Wird regelmäßig an mehr als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so beträgt die Freistellungsdauer zwölf Werktage.

Bezüglich unterschiedlicher Veranstaltungen/Inhalte ist im Gesetz zunächst keine konkrete Aussage enthalten.

Im Zweifelsfall fragen Sie daher sicherheitshalber bei der zuständigen Behörde nach:

Hamburger Institut für Berufliche Bildung
Referat für Bildungsurlaub
Hamburger Str. 131
22083 Hamburg

Tel: (040) 4 28 63 46 72
Fax: (040) 4 27 96 70 61
E-Mail: [email protected]


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