Hallo allerseits,
mein Arbeitgeber lehnt den Bildungsurlaub ab, da im Arbeitsvertrag steht: Beantragter und gewährter Bildungsurlaub nach dem jeweils einschlägigen Landesbildungsurlaubsgesetz wird auf den Erholungsurlaub, der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigt angerechnet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass dies in Berlin gesetzlich zulässig ist. Ich habe 30 Tage Urlaubsanspruch.
Ich konnte auch auf der Bildungsurlaubsseite unter gesetzliche Regelungen Berlin keinen Passus dazu finden. Stimmt das wirklich, dass der Arbeitgeber in Berlin das ausschließen kann?
Vielen Dank und beste Grüße,
Hedwig
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