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Re: Arbeitgeber lehnt Bildungsurlaub ab (Berlin)

Name:Simone Singer

Hallo Hedwig,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zunächst einmal möchte ich vorausschicken, dass wir von Bildungsurlaub.de als unabhängiges Infoportal agieren und keine rechtsverbindliche Beratung leisten können.

Wir sind aber gerne mit einigen grundlegenden Infos behilflich:

Wird Ihr Bildungsurlaub abgelehnt, lassen Sie sich dies unbedingt schriftlich geben.
Prüfen Sie dann, am besten mit fachlicher Unterstützung, z.B. durch den Betriebsrat oder einen Rechtsanwalt, ob die Ablehnung gesetzeskonform ist.
In den Landesgesetzen wird i.d.R. genau definiert, welche Ablehnungsgründe zulässig sind. Andere Begründungen führen nicht zu einer rechtsgültigen Ablehnung.

Auf der Infoseite der Berliner Senatsverwaltung steht z. B. Folgendes:

Kann die Beantragung der Bildungszeit abgelehnt werden?
Ja, der Anspruch auf Bildungszeit kann von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber verwehrt werden, wenn zwingende betriebliche Belange oder Freistellungsansprüche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Für kleine Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten gilt eine Sonderregelung.

Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich ggf. direkt einmal mit der dortigen zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen:

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Oranienstraße 106
10969 Berlin
Tel.: (030) 9028 – 1414, 1482
E-Mail: [email protected]


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