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Re: Bildungsurlaub für Feuerwehrlehrgänge (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Für welche Seminare Bildungsurlaub genommen werden kann, ergibt sich aus
§§ 1, 9 AWbG. Danach gelten nur solche Veranstaltungen als anerkannt, die
der beruflichen und/oder der politischen Weiterbildung dienen. Das Seminar muss von einer anerkannten Einrichtung
durchgeführt werden. Das heißt, Sie sind auf diese Angebote bei Ihrer Auswahl festgelegt. Sie können nicht ein Seminar, das Sie irgendwo gefunden haben, als "Bildungsurlaub" nehmen.


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