Re: Unterschied Bildungsurlaub und Fortbildungstage (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Grundsätzlich ist Bildungsurlaub ein Rechtsanspruch, unabhängig von anderen Ansprüchen und Regelungen - das heißt er kommt zusätzlich. Mit einer wichtigen Ausnahme in NRW: Bis zu 2 Tagen (von den 5 Tagen insgesamt) darf der Arbeitgeber eigene Fortbildungen / Schulungen anrechnen, also abziehen. Bezogen auf eine volle Stelle mit 5 Arbeitstagen bleiben Ihnen dann aber immer 3 Tage jährlich zum Besuch eines Bildungsurlaubes Ihrer Wahl. |
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