Re: Unterschied Bildungsurlaub und Fortbildungstage (Nordrhein-Westfalen) | ||
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... und Sie könnten auch noch betriebsintern zu klären versuchen, was bisher mit "Fortbildung" gemeint war: wenn es eine betriebsvereinbarung oder ähnliches über fortbildungsansprüche geben sollte , haben sie den gesetzlichen BU-anspruch zusätzlich! |
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