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Re: Bildungsurlaub für berufsbegleitendes Studium (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Tatsächlich gibt es immer mehr Hochschulen, die Bildungsurlaub anbieten, bzw. in ihre Veranstaltungen integrieren. Das NRW-Gesetz nimmt keinen expliziten Bezug auf solche Konstruktionen, die es übrigens nicht nur bei akademischen Fortbildungen gibt. Neben dem Bildungsurlaubsgesetz gibt es natürlich noch eine Reihe anderer Gesetze und auch Gerichtsurteile. Ob ein Arbeitgeber einen Ablehnungsgrund findet, lässt sich darum nicht prognostizieren, ebensowenig, ob der dann stichhaltig ist. Warum probieren Sie es nicht einfach aus, und melden Ihren Bildungsurlaub an? Dann erfahren Sie, wie Ihr Arbeitgeber dazu steht.


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