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Re: Berufbegleitendes Studium (Niedersachsen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Als Arbeitnehmer steht Ihnen grundsätzlich Bildungsurlaub zu. Voraussetzung in Ihrem Fall ist, dass die Veranstaltung nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz anerkannt ist. Das weiß der Veranstalter, denn die Anerkennung erfolgt auf seinen Antrag hin. Sie können sich dazu auch bei der Agentur für Erwachsenenbildung in Hannover erkundigen, das ist die Anerkennungsstelle. Kontaktdaten finden Sie in der Infothek unter Niedersachsen.erkundigen,


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