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Re: Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Maßgeblich ist Ihr Arbeitsplatz - das Gesetz des Landes gilt, in dem er sich befindet. Sie haben leider nicht die freie Wahl. Unabhängig davon können Sie Ihren Arbeitgeber auch fragen, ob der die Anerkennung des Nachbarlandes akzeptiert, das darf er - er muss es aber nicht.


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