Neuer Beitrag
Re: Bildungsurlaub für Feuerwehrlehrgänge (Nordrhein-Westfalen)

Name:Ingo Mielke

Ist das IDF-NRW ein anerkanntes Institut und können diese auch eine entsprechende Bescheinigung ausstellen? Mein Arbeitgeber fordert das um die Anerkennung von Bildungsurlaub nach AWbG, aber das Institut kennt dieses Vorgehen nicht direkt und spricht eher von Freistellung nach §15FwG und § 20BHKG. Hier ist mir nicht klar ob eine Lohnfortzahlung in vollem Umfang gegeben wird.

Kann hier jemand belastbar (mit Nachweisen) helfen, bzw. das Einfachste wäre ein Dokument was das IDF-NRW als anerkanntes Weiterbildungsinstitut fürs Ehrenamt) bescheinigt? Gibt es sowas?


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog