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Bildungsurlaub in Deutscher Niederlassung (Nordrhein-Westfalen)

Name:Alexander

Hallo,

ich arbeite für eine deutsche GmbH die zu einer AKtiengesellschaft in der Schweiz gehört. In Deutschland sind 2 Mitarbeiter beschäftigt, in der Schweiz unter 50.

Habe ich nach AWbG NW §3 (Fn 2) nun eine Freistellungsanspruch für meinen BU?

Ist die Anzahl an Mitarbeitern in DE oder im gesamten Konzern relevant?

Dankeschön und frohe Weihnachten.
Beste Grüße


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