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Re: Gilt wissenschaftliche Konferenz als Bildungsurlau (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Grundsätzlich handelt es sich beim Bildungsurlaub um "Organisiertes Lernen". Das kann u.U. auch auf einer Konferenz mit festgelegtem - und dem Gesetz genügenden - Lehrplan in Veranstaltungsform erfolgen.
In Ihrem Fall stehen vermutlich 2 Hürden im Weg: der Veranstalter muss nach dem NRW-Gesetz anerkannt sein und Ihnen einen Stundenplan liefern, den Sie dem Arbeitgeber vorlegen können. Die eigentliche Hürde haben Sie selbst genannt. Ihr Arbeitgeber kann nach NRW-Recht einen "Mindestnutzen" fordern. Eine Teilnahme als Bildungsurlaub kann Ihnen der Arbeitgeber natürlich freiwillig gewähren, einen Rechtsanspruch können Sie aber wohl nicht geltend machen.


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