Re: Hat der BU auch Vorteile für den Arbeitgeber? (Baden-Württemberg) | ||
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Eine Erstattung der Lohnkosten sieht das Bildungszeitgesetz nicht vor. Das Gesetz soll für Berufstätige zeitlichen Spielraum für Weiterbildungen schaffen. Die Lohnkosten in dieser Zeit trägt weiter der Arbeitgeber. |
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