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Re: Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Die Anmeldefrist ist im Gesetz vorgegeben.
Ihr Arbeitgeber kann aber aus Kulanz darauf verzichten und Ihnen freiwillig den Bildungsurlaub genehmigen. Also: Freundlich fragen lohnt ;-)


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