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Re: Kann der BU nachträglich genehmigt werden? (Baden-Württemberg)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Sie können dazu eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen, wenn er und Sie das wünschen. Das ist dann kein formeller Bildungsurlaub - den hätten Sie ja vor der Veranstaltung beantragen müssen. Aber Ihr Arbeitgeber kann Ihnen freiwillig die Zeit, die Sie im Seminar verbracht haben, als Arbeitszeit anrechnen. Das kommt dann für Sie und ihn de facto auf das Gleiche heraus.


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