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Re: Gewährung von Bildungsurlaub (Hessen)

Name:Brigitte Deller

Sehr geehrter Neumeyer,
nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) besteht der Anspruch auf Freistellung nur für behördlich als Bildungsurlaub anerkannte Veranstaltungen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BU-Team

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


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