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Re: Bildungsurlaub auch für Anwärter? (Schleswig-Holstein)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Das Bildungsurlaubsgesetz in Schleswig-Holstein nennt Beamtinnen und Beamte nach § 1 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes als anspruchsberechtigt. Ob Kommunalbeamte darunter zählen, finden Sie evtl. dort beschrieben.


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