Re: Bildungsurlaub kleines Unternehmen (Niedersachsen) | ||
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Es gibt tatsächlich eine Schutzklausel für Betriebe. Die ist kurios umständlich formuliert und sprengt den Rahmen eines Forenbeitrags. Die Kurzversion: Bei 2 Vollzeitkräften hat eine davon Anspruch auf Bildungsurlaub. Bildungsurlaub gibt es grundsätzlich für alle Arbeitnehmer*innen, auch für Mini-Jobs. (unter Berücksichtigung der oben genannten Klausel). |
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