Re: Anspruch auf Bildungsurlaub vor Renteneintritt (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Der Anspruch entsteht am 1.1. eines Jahres. Voraussetzung ist, dass Sie mind. seit Mitte des Vorjahres bei Ihrem Arbeitgeber tätig waren. Dass Sie vor Jahresende ausscheiden, spielt bei der Berechnung keine Rolle. |
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