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Re: Anspruch Bildungsurlaub generell (Thüringen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Es gibt einen Anspruch von 5 Tagen - jedes Jahr aufs Neue. Damit man auch längere Seminare besuchen kann, gibt es die Möglichkeit, den Anspruch von 2 Jahren zusammenzulegen. So kommt es zu den 10 Tagen.


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