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Re: Nachtschicht am Vortag der Anreise (Niedersachsen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Ihr Problem tritt bei Schichtarbeiter*innen in der einen oder anderen Form immer wieder auf. In Ihrem Fall kann evtl. das Arbeitszeitgesetz tangiert sein. Denn Bildungsurlaub gilt als Arbeitszeit. Hier kann Ihnen der Personal- oder Betriebsrat vermutlich helfen.
Hier zu gibt es einen Artikel auf dieser Webseite:
https://www.bildungsurlaub.de/infos/faq-die-haeufigsten-fragen-zum-bildungsurlaub#Schichtarbeit


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