Neuer Beitrag
Re: Übertragung Bildungsurlaub auf das nächste Jahr

Name:Bernhard Eul-Gombert

Ihr Plan klingt nicht schlecht - wird aber vom Gesetz so nicht abgedeckt. Wenn Sie nur 5 Tage nehmen, statt der ursprünglich beantragten Zusammenfassung, geht ja die Grundlage für die Übertragung verloren. Sie können Ihren Arbeitgeber natürlich fragen, ob er diese doppelte Übertragung freiwillig akzeptiert ...


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog