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Re: Vorteile für die*den Arbeitgeber*in (Berlin)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Die Idee des Bildungsurlaubs ist es, Arbeitnehmenden einen Zugang zu Weiterbildungen und lebenslangem Lernen zu eröffnen, indem ihnen dafür ein Zeitkontingent zur Verfügung gestellt wird. Inhalte der Weiterbildung werden von den Arbeitnehemnden bestimmt - ein Mindestnutzen für Arbeitgeber muss bei beruflicher Bildung nach den Gesetzen der meisten Länder gegeben sein. Aber die Wahl der Weiterbildung liegt nicht bei ihm, sondern den Arbeitnehmenden. Der Nutzen für Arbeitgeber ist also eher langfristig - Arbeitnehmende, die sich weiterbilden, sind auf lange Sicht produktiver.
Die Kosten eines Bildungsurlaubs werden darum von den Arbeitnehmenden getragen. Will der Arbeitgeber, dass eine bestimmte Weiterbildung besucht wird, kann er das ja im Rahmen der Arbeitszeit organisieren. Die Kosten trägt dann natürlich der Arbeitgeber. Mit Bildungsurlaub hat letzteres nichts zu tun. Es ist dann eine betriebliche Maßnahme. Eine Kostenerstattung z.B. durch den Staat gibts nicht. Egal ob Bildungsurlaub oder vom Arbeitgeber initiierte betriebliche Weiterbildung: es findet in der Arbeitszeit statt.


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