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Re: Bildungsurlaub angestellte Lehrer in Schulzeit (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Angestellte mit Beschäftigungsverhältnis in NRW haben Anspruch auf Bildungsurlaub. Da Sie nicht verbeamtet sind, können Sie also grundsätzlich Bildungsurlaub nehmen. Während andere Bundesländer besondere Regelungen für Lehrkräfte aufgenommen haben, steht nichts dergleichen im AwbG - also auch nichts, was den Anspruch einschränkt.
Insbesondere gibt es also keinen Paragrafen im AwbG, der explizit Bildungsurlaub für Lehrkräfte nur während der Schulferien zulässt. Warum stellen Sie nicht einfach einen Antrag und warten ab, wie sich Ihr Arbeitgeber positioniert? Wenn er Ihren Wunsch ablehnt, muss er das mit nach dem AwbG zulässigen Gründen tun. Die können Sie dann überprüfen, bzw überprüfen lassen und ggf. auch anfechten.Arbeitnehmer entgegenstehen.


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