Re: Bildungsurlaub bei 2 Jobs (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Grundsätzlich steht Ihnen Bildungsurlaub in dem Umfang Ihrer wöchentlchen Arbeitszeit zu. Bei einer typischen Vollzeitstelle wäre das ein 5-Tage-Bildungsurlaub. Auch Mini-Jobber*innen haben Anspruch auf Bildungsurlaub. Da Sie diesen Job aber vermutlich nicht auch als Vollzeittätigkeit betreiben, entsteht auch kein neuer 5 Tage-Bildungsurlaubsanspruch. Wenn es aber z.B. 1 Tag pro Woche ist, könnten Sie theoretisch einen Tag Bildungsurlaub nehmen - nur gibt es solche BUs in NRW nicht, die Mindestdauer beträgt 3 Tage, Sie müssten also 2 Tage Ihrer Freizeit einbringen. In der Praxis werden Sie also kaum von der 2. Tätigkeit einen Vorteil für einen weiteren Bildungsurlaub ziehen können. |
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