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Re: BU bei Teilzeit (Schleswig-Holstein)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Im Gesetz steht wörtlich: "Jeder und jedem Beschäftigten soll die Teilnahme an einer einwöchigen Weiterbildungsveranstaltung ermöglicht werden."
Wenn Sie Ihre 30 Stunden an 4 Tagen in der Woche abarbeiten, müssen Sie den 5. Tag Bildungsurlaub ohnehin in Ihrer Freizeit nehmen - ein zusätzlicher Abzug eines Urlaubstages wäre absurd. Falls Sie Ihre 30 Wochenstunden auf 5 Tage verteilen, umfasst Ihr Arbeitstag ja nur 6 Stunden - Sie nehmen aber einen Bildungsurlaub, der einen vollen Arbeitstag abdeckt. Auch hier müssen Sie ohnehin täglich 2 Stunden Ihrer Freizeit aufbringen, um den Bildungsurlaub zu besuchen. Ihr Arbeitgeber hat richtig erkannt, dass Bildungsurlaubs-Dauer und Arbeitszeit nicht deckungsgleich sind. Er hat aber nicht bedacht, dass Sie die Differenz sowieso in Ihrer Freizeit ausgleichen.


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