Re: Bildungsurlaub in der Probezeit ? (Nordrhein-Westfalen) | ||
---|---|---|
|
||
Der Bildungsurlaubsanspruch entsteht i.d.R. erst nach einem halben Jahr in einem Unternehmen. Probezeit ist kein im NRW-Gesetz benannter Ablehnungsgrund - kann vom Arbeitgeber also nicht zur Zurückweisung Ihres Antrags angeführt werden. |
||
Zurück |