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Re: Feiertag im Bildungsurlaub (Niedersachsen)

Bildungsurlaub ist Beurlaubung zum Lernen - Feiertage könenn Sie nicht geltend machen. Sie nutzen nur 4 Tage zur Bildung, also haben Sie auch nur 4 Tage Anspruch auf Weiterbildung. Den Feiertag müssten Sie Urlaub nehmen - es sei denn, im Bundesland, in dem Sie arbeiten, ist dann auch ein Feiertag.


Name:NN
Datum:04.03.2011 15:32


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Feiertag im Bildungsurlaub (Niedersachsen) von C. (04.03.2011)
 Re: Feiertag im Bildungsurlaub (Niedersachsen) von NN (04.03.2011)
  Re: Feiertag im Bildungsurlaub (Niedersachsen) von Schmidt (28.02.2023)
   Re: Feiertag im Bildungsurlaub (Niedersachsen) von Bernhard Eul-Gombert (01.03.2023)


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