Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: Berufbegleitendes Studium (Niedersachsen)

Als Arbeitnehmer steht Ihnen grundsätzlich Bildungsurlaub zu. Voraussetzung in Ihrem Fall ist, dass die Veranstaltung nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz anerkannt ist. Das weiß der Veranstalter, denn die Anerkennung erfolgt auf seinen Antrag hin. Sie können sich dazu auch bei der Agentur für Erwachsenenbildung in Hannover erkundigen, das ist die Anerkennungsstelle. Kontaktdaten finden Sie in der Infothek unter Niedersachsen.erkundigen,


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:07.10.2021 11:01


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Berufbegleitendes Studium (Niedersachsen) von V. Dralle (06.10.2021)
 Re: Berufbegleitendes Studium (Niedersachsen) von Bernhard Eul-Gombert (07.10.2021)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog