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Berufsbegleit. Studium in Niedersachsen, AG in NRW (Nordrhein-Westfalen)

Hallo, ich muss wohl doch ein neuen Beitrag schreiben.
Wie im Betreff erwähnt befindet sich mein Arbeitgeber in NRW und die Bildungsstätte in Niedersachsen (Osnabrück). Dabei handelt es sich um ein Masterstudium, was berufsbegleitend läuft und die Arbeitszeit normalerweise nicht beeinträchtigt. Außer ein Modul. Dieses Modul findet einmalig von Montag bis Freitag, jeweils von 08:00 bis 17:00 Uhr statt. In Niedersachsen ist die Veranstaltung gemäß § 10 Abs. 1 NBildUG anerkannt, sodass die Arbeitgeber in Niedersachsen den Bildungsurlaub genehmigen können.

Wie ist das nun in NRW? Reicht es aus, wenn die Veranstaltung in Niedersachsen genehmigt ist? Wenn nicht, wo würde ich die Prüfung der Veranstaltung beantragen können?

P.S. Mein AG kann mir da auch nicht weiterhelfen. Schon gefragt.

Ich freue mich über jede Hilfestellung. Vielen Dank im voraus.

VG
Waldemar


Name:Waldemar
Datum:08.12.2021 14:53


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Berufsbegleit. Studium in Niedersachsen, AG in NRW (Nordrhein-Westfalen) von Waldemar (08.12.2021)
 Re: Berufsbegleit. Studium in Niedersachsen, AG in NRW (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (08.12.2021)


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