Re: Bildungsurlaub möglich? (Bayern) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mit Ihrer Befürchtung liegen Sie leider richtig. Sie müssten sich auf einen Rechtsanspruch berufen können - und in Bayern gibts den eben nicht, mangels eines Gesetzes. Und es gilt eben der Standort des Arbeitsplatzes. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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