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Bildungsurlaub bei Kündigung (Nordrhein-Westfalen)

Guten Tag,

ich habe mein Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 30.06.2022 gekündigt und Bildungsurlaub für die Tage 27.-30.06.2022 beantragt. Mein Arbeitgeber möchte diesen Antrag nicht annehmen, da ein Mindestnutzen für den Arbeitgeber nicht erfüllt wird. (unstrittig, da ich nach dem Seminar keine Leistungen mehr für den AG erbringen werde)

Muss ein Mindestnutzen für den derzeitigen Arbeitgeber gegeben sein?
Falls ja, ergibt sich die Frage ab wann man von einem Mindestnutzen für den derzeitigen AG sprechen kann. Bei einer Woche Arbeitszeit nach dem Seminar? Einem Monat?

Die Inhalte des Seminars beziehen sich unmittelbar auf meine derzeit ausgeübte Tätigkeit.

Vielen Dank im Voraus für eine Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
Lucas Beyerling


Name:Lucas Beyerling
Datum:28.04.2022 15:32


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Bildungsurlaub bei Kündigung (Nordrhein-Westfalen) von Lucas Beyerling (28.04.2022)
 Re: Bildungsurlaub bei Kündigung (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (01.05.2022)


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